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Die Grundlagen unserer Arbeit, unser Leitbild, finden sich...
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Wer sich innerhalb des BDKJ oder der Kirchlichen Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert (hat), kann sich für dieses Engagement einen sogenannten "Ehrenamtsnachweis“ ausstellen lassen.
Ziele des Nachweises sind:
Der Nachweis wird von der zuständigen Ebene ausgestellt. Das ist für in der Jugendverbandsarbeit engagierte Ehrenamtliche die jeweils zuständige Verbandsebene. Für engagierte Ehrenamtliche in anderen Feldern der Jugendarbeit (z. B. Leitung von Freizeitmaßnahmen, Mitarbeit in offenen Treffs etc.) sind die Regionalstellen für Kirchliche Jugendarbeit zuständig, entsprechend für die Pfarreiebene die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter/-innen.
Kriterien für den Erhalt des Nachweises ist ehrenamtliches Engagement in
Bestandteile des Ehrenamtsnachweises:
Wünscht jemand ein (qualifizierendes) Zeugnis, in dem darüber hinaus die individuellen Fähigkeiten und erworbenen Kompetenzen bewertet werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Leitung der Kirchlichen Jugendarbeit Diözese Würzburg zu wenden.
Weitere Informationen können im BDKJ-Büro (0931 386 63141) erfragt werden. Dort sind auch Unterlagen zur Erstellung eines Ehrenamtsnachweises, dazugehörige Mappen und Briefpapier erhältlich. Ein Set kostet 1,30 Euro.
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
Ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, haben gegenüber dem*der Arbeitgeber*in Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit. Die Freistellung kann u.a. beantragt werden:
a) für die Tätigkeit als Leiter*innnen von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
b) für die Tätigkeit als Leiter*in oder Helfer*in in Zeltlagern, Jugendhäusern,... (z.B. als Referent*in oder als Koch*Köchin der Maßnahme)
c) für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen und Schulungsveranstaltungen von Jugendverbänden oder den Regionalen Fachstellen für Kirchliche Jugendarbeit
d) zur Teilnahme an Tagungen der Jugendverbände
e) zur Teilnahme an Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung
Es gibt übrigens nach dem Gesetz kein Höchstalter für die ehrenamtliche Jugendleitungstätigkeit. Da es sich um ein Landesgesetz handelt, gilt das Bayerische Jugendfreistellungsgesetz (JArbFG) für alle, bei denen der Sitz des*der Arbeitergeber*in in Bayern ist. Für Arbeitsstellen in anderen Bundesländern gelten in vielen Bundesländern vergleichbare Landesgesetze.
Insgesamt kann Freistellung für bis zum Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (bei einer Vollzeitbeschäftigung mit Fünf-Tages-Woche also maximal 15 Arbeitstage) für nicht mehr als zwölf Veranstaltungen pro Jahr beantragt werden. Allerdings ist der*die Arbeitgeber*in nicht verpflichtet, für diese Zeit der Freistellung eine Vergütung zu gewähren. Für die Tätigkeit als Leiter*in von Bildungsmaßnahmen und für die Teilnahme an Tagungen (ab Diözesanebene) kann der Verdienstausfall auf Antrag (Frist: 6 Wochen nach der Maßnahme) vom Bayerischen Jugendring erstattet werden. Die Freistellung gilt nur für die Zeit der Maßnahme und die pädagogische Vorbereitung, d.h. für organisatorische Vorbereitung wie Einkauf von Lebensmittel, kann keine Freistellung beantragt werden.
Anträge zur Freistellung gibt unter www.bdkj-wuerzburg.de. Der ausgefüllte Antrag sollte mindestens 8 Wochen vor der Maßnahme bei der Verwaltungsleitung der Kirchlichen Jugendarbeit abgegeben werden. Von dort wird direkt bei den Arbeitgeber*innen Freistellung nach dem Gesetz beantragt. Um ein besseres Verständnis für die Interessen beider Seiten zu schaffen, empfiehlt es sich, den Personalchef vorab mündlich über das Vorhaben zu informieren.
Es ist wichtig, den Arbeitgeber*innen klar zu machen, dass es sich bei der Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit nicht um einen (Sonder-)Urlaub handelt. Darüber hinaus muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass sich die Ehrenamtlichen vielseitige Kompetenzen und Qualifikationen erwerben wie z.B. Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Kreativität, Führungs- und Sozialverhalten. Dies sind für die berufliche Ausbildung und für berufliches Engagement unschätzbare Vorteile.
Nähere Informationen zur Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit und sämtliche Anträge sind erhältlich beim BDKJ Würzburg.
Was ist die „Juleica“?
Die „Juleica“ ist die Abkürzung für „Jugendleiter*in-Card“. Dies ist ein Ausweis, der für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Diese müssen ausreichend praktisch und theoretisch für die Aufgabe als Jugendleiter*in qualifiziert sein und verantwortlich mit Gruppen umgehen können.
Durch die Jugendleiter*in-Card können besondere Rechte und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, z. B. Vergünstigungen bei Kulturveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, Fahrpreisermäßigung, Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten.
Das Mindestalter, um eine Juleica zu bekommen ist 16 Jahre.
Mehr Infos zur Juleica bekommst du bei uns oder unter:
Jugendarbeit ist nur möglich durch eine ausreichende Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) und der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (AEJ) aus öffentlichen Mitteln. Der BDKJ Bayern verwaltet dabei das Kontingent für die Katholische Jugendarbeit selbst.
Zuschüsse können beim Bayerischen Jugendring beantragt werden. Die Bearbeitung der Zuschussanträge sowie die Weitergabe an den Bayerischen Jugendring erfolgt über die kja bzw. die BDKJ-Diözesanstelle in Würzburg. Die Formulare für die Zuschussanträge erhaltet ihr unter www.bdkj-bayern.de. Reicht die Anträge bitte bei der kja-Verwaltungsleitung ein.
Darüber hinaus stellt die Kirchliche Jugendarbeit auch Zuschussmittel über den Zuschusstopf "Jugendspiritualität" zur Verfügung. Aus den dazugehörigen Richtlinien gehen die Antragsberechtigung, die geförderten Maßnahmen, die Zuschusshöhe und die Zuschussbedingungen hervor.
Der Zuschussantrag "Jugendspiritualität" kann über ein Online-Formular gestellt werden.
Kirchliche Jugendarbeit
Diözese Würzburg
Kilianeum - Haus der Jugend
Ottostraße 1
97070 Würzburg
Tel: 0931 386 63121
Fax: 0931 386 63129
Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do., Fr.: 09.00 bis 16.00 Uhr
Mi.: 09.00 bis 18.00 Uhr
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