Informationen und Materialien
Hier finden sich alle Informationen.
Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:
Informationen und Materialien
Hier finden sich alle Informationen.
Informationen und Materialien
Hier finden sich alle Informationen.
Die Grundlagen unserer Arbeit, unser Leitbild, finden sich...
Die Grundlagen unserer Arbeit, unser Leitbild, finden sich...
Hier finden sich die aktuellen Regelungen und Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt, wie sie in der “Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)” der Diözese Würzburg festgeschrieben sind.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das kja-Sekretariat wenden.
Gibt es eine Meldepflicht? Für wen gilt sie? Was muss gemeldet werden?
Alle Ehrenamtlichen und Beschäftigten im kirchlichen Bereich sind verpflichtet, alle Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren, unverzüglich zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine strafrechtlich relevante Handlung handelt. Die Zuständigkeit für diese Bewertung und auch für den weiteren Prozess liegt bei der Bistumsleitung bzw. von ihnen beauftragten Personen. Mit der Meldung wird auch die Verantwortung dafür abgegeben. Das gilt auch für die Informationsweitergabe an weitere beteiligte Personen, Systeme und die Öffentlichkeit.
Wenn Ihnen jemand etwas anvertrauen will, informieren Sie die Person, dass es Themen gibt, die gemeldet werden müssen. Sie sollten nichts versprechen, was Sie nicht halten können. Das sorgt für Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Meldepflicht an die Bistumsleitung oder von ihr beauftragte Personen gilt nicht für Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt, die nicht im kirchlichen Kontext (also z.B. in der Familie) stattgefunden haben.
An wen wende ich mich bei einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt?
Betroffene wenden sich an die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs:
Prof. Dr. Alexander Schraml, Tel.: 0151 21265746,
E-Mail: alexander.schraml@missbrauchsbeauftragte-wuerzb…,
Sandrina Altenhöner, Tel.: 0151 64402894,
E-Mail: sandrina.altenhoener@missbrauchsbeauftragte-wue…,
Ehrenamtliche bzw. Beschäftigte, die von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext erfahren haben, melden dies an das Generalvikariat. Zu den üblichen Bürozeiten ist dort die Interventionsbeauftrage Kerstin Schüller oder ggf. eine Vertretung erreichbar.
intervention@bistum-wuerzburg.de
Tel.: 0931 386 10 000
Ich bin mir unsicher, was der nächste Schritt ist und möchte mit jemandem sprechen, den ich kenne. Gibt es auch in der kja Personen, an die ich mich wenden kann?
In der kja gibt es keine*n eigene*n Interventionsbeauftrage*n. Die Diözesane Fachstelle Prävention und die Multiplikator*innen machen Präventionsangebote. Sie kennen die zuständigen Stellen für Verdachtsfälle und können auch an die richtige Ansprechperson verweisen.
Was passiert mit meinen Gesprächsnotizen, nachdem ich etwas gemeldet habe?
Die Akten zu allen (Verdachts-)Fällen werden ausschließlich im Generalvikariat geführt. Es dürfen keine weiteren Akten oder Unterlagen an anderen Orten, beispielsweise in den Stellen, aufbewahrt werden. Bei der Meldung ans Generalvikariat wird auch der Umgang mit den entstandenen Gesprächsnotizen geklärt (z.B. weiterleiten und dann löschen? Aufbewahren bis der Fall abgeschlossen ist?…).
Wo bekommen Betroffene Unterstützungsangebote und Informationen zum weiteren Verfahren?
Die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs informieren im ersten Gespräch über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Außerdem gibt es hier eine Liste mit Beratungsstellen. Grundsätzlich können sich Betroffene an jede Beratungsstelle auf der Liste wenden. ProFamilia kennt zusätzlich die Verfahrensabläufe im Bistum Würzburg und kann darüber informieren.
Ich bin nicht direkt betroffen. Trotzdem macht mir ein (gemeldeter) Vorfall in meinem Umfeld zu schaffen. Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?
Die Beratungsstellen auf der Liste sind auch für Sie eine mögliche Anlaufstelle.
Weitere Unterstützungsangebote können ggf. die Prozesskoordinatoren oder Dienstvorgesetzte vermitteln.
Was kann ich/können wir tun, damit wir bei einem Vorfall oder einem Verdacht genau wissen, was zu tun ist?
Um allen Verantwortlichen und Beteiligten Sicherheit zu geben, haben alle Stellen ein Schutzkonzept, in dem neben den diözesanen und staatlichen Vorgaben auf die Individualitäten der jeweiligen Stelle bzw. Veranstaltungen eingegangen wird. Dieses Schutzkonzept wird von der jeweiligen Stelle in angemessener Weise kommuniziert und regelmäßig überprüft.
Kirchliche Jugendarbeit
Diözese Würzburg
Kilianeum - Haus der Jugend
Ottostraße 1
97070 Würzburg
Tel: 0931 386 63121
Fax: 0931 386 63129
Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do., Fr.: 09.00 bis 16.00 Uhr
Mi.: 09.00 bis 18.00 Uhr
© 2024 Bistum Würzburg Impressum | Datenschutzerklärung | Erklärung zur Barrierefreiheit | Cookie-Einstellungen